Die Deutschsprachige Katholische Gemeinde Hong Kong ist eine von etwa 120 deutschsprachigen Auslandsgemeinden weltweit. Träger der Auslandsseelsorge ist das Auslandssekretariat der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn.
Die Auslandsseelsorge versteht sich als Dienst für die Menschen, die zeitweilig oder dauerhaft außerhalb ihrer Heimat und ihres kulturellen Umfeldes leben. Sie will allen, die in der deutschen Sprache beheimatet sind, helfen, ihren Glauben lebendig zu erhalten.
Die Auslandsseelsorge hat viele Funktionen: In Hongkong halten wir regelmäßig Messen und Gottesdienste in deutscher Sprache, spenden Sakramente und leiten durch die Vorbereitung zum Empfang der Sakramente, bieten durch zahlreiche Veranstaltungen einen Ort der Begegnung und des Austausch, und möchten die Menschen in ihren Anliegen und Nöten begleiten und Hilfe anbieten.
Die Gemeinde wird zu einem Teil durch das Auslandssekretariat finanziert, muss aber aber auch selbst für ihren Unterhalt sorgen. Dazu erhält sie Einnahmen durch die Gottesdienstkollekte und einmalige Spenden.
Die Mitgliedschaft im Verein ist selbstverständlich nicht Voraussetzung
für die Teilnahme an Gottesdiensten oder an sonstigen Veranstaltungen der Gemeinde.
Wir freuen uns jederzeit über neue Mitglieder. Der Jahresbeitrag richtet sich nach dem Schuljahr und ist jeweils im August fällig.
Bitte benutzen Sie dieses Formular zur Anmeldung.
Mitgliedsbeiträge und Spenden können per Überweisung oder Scheck bezahlt werden.
Schecks können Sie unserem Schatzmeister Niccolo Manno oder Pfarrer Stephan Rothlin übergeben.
Bei Überweisungen bitten wir Sie, dem Sekretariat einen Beleg zukommen zu lassen, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können. Unsere Bankverbindung in Hongkong: German Speaking Catholic Congregation, HSBC, A/C 121-866362-838.
Sie in Deutschland steuerpflichtig sind, haben Sie die Möglichkeit, für Ihren Spendenbeitrag eine Spendenbescheinigung für die Steuererklärung in Deutschland zu erhalten, denn Ihre Spenden sind bei einer Steuerpflicht in Deutschland gemäß §10b des Einkommenssteuergesetzes und §4 des Körperschaftssteuergesetzes abzugsfähig. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie Ihre Spende zunächst an das Katholische Auslandssekretariat auf eines der nachfolgenden Konten überweisen: